Schüler*innen mit und ohne Behinderungen sollen in der Regel in allgemeinen Schulen gemeinsam unterrichtet und erzogen werden.
Kosten der Inklusion: Gutachten von Prof. Dr. Klaus Klemm
Bei Verabschiedung des Gesetzes hatten sich das Land und die kommunalen Spitzenorganisationen verständigt, zu den möglichen (zusätzlichen) Kosten der Inklusion in den Kommunen ein Gutachten in Auftrag zu geben. Das Gutachten wurde von Prof. Dr. Klaus Klemm erarbeitet.
Das Gesetzgebungsverfahren
Das Gesetz wird den Titel „Erstes Gesetz zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen (9. Schulrechtsänderungsgesetz)“ tragen. Wie üblich ist das Gesetzgebungsverfahren lang und mehrstufig.
Landtag verabschiedet Inklusionsgesetz

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