Seit August 2011 sind Sie Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen der Hochschulen in Nordrhein-Westfalen (LASH NRW). Was gehört alles zu Ihrem großem Aufgabenpaket in dieser Funktion?
Detlef Bieber: Die Aufgaben als Vorsitzender der LASH NRW sind sehr vielfältig – so wie es auch unser Bundesland ist. Zum einen ist essenziell für meine Arbeit, mit den Kolleg*innen vor Ort an den einzelnen Hochschulen stetig im Austausch zu sein. Aber auch die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem für uns zuständigen Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW sowie mit den Vorsitzenden der Rektor*innen und Kanzler*innen der Hochschulen in NRW ist wichtig. Darüber hinaus ist wesentlich für die Arbeit des LASH NRW mit der Politik und mit Gewerkschaften sowie anderen Organisationen und Institutionen in Kontakt zu stehen, um wichtige Themen umsetzen zu können. So haben wir zum Beispiel zum Baurechtsmodernisierungsgesetz und auch zum Entwurf des Hochschulgesetzes eigene Stellungnahmen abgegeben. Mit unserer Jahresversammlung bieten wir unseren Schwerbehindertenvertretungen außerdem eine Plattform zum Erfahrungsaustausch. Fortbildungsmöglichkeiten speziell zu Fragestellungen aus dem Hochschulbereich gehören auch dazu. Die Schwerbehindertenvertretungen im Geschäftsbereich des MKW kennen sich untereinander recht gut, da können die einen von den anderen lernen und so muss es bleiben.
Welche sind die Hauptanliegen betroffener Kolleg*innen, die Sie um Unterstützung bitten?
Das können ganz unterschiedliche Themen sein. Da geht es mal um Fragestellungen bei einem aktuellen Stellenbesetzungsverfahren oder auch um andere Themen in den Hochschulen vor Ort. Die Schwerbehindertenvertretungen decken ein sehr weites Feld von Zuständigkeiten ab: Dazu gehört auch die Zusammenarbeit mit externen Stellen – wie die Unterstützung von Kolleg*innen bei der Beantragung präventiver Maßnahmen. Auch dabei können die Schwerbehindertenvertretungen voneinander lernen.
Welche Rechte haben betroffene Kolleg*innen gegenüber ihren Arbeitgeber*innen bei der barrierefreien Arbeitsplatzgestaltung? Wie verläuft in diesen Fällen Ihre Zusammenarbeit mit den Arbeitgeber*innen und anderen Beteiligten ab?
Das Entscheidende ist zunächst einmal, dass die Betroffenen ihre Rechte kennen und diese auch nutzen. Das Neunte Buch des Sozialgesetzbuchs ist dafür die Basis. Mit einer barrierefreien Arbeitsplatzausstattung, die auf die individuellen Anforderungen von einzelnen Kolleg*innen zugeschnitten sind, kann die Leistungsfähigkeit Betroffener häufig lange erhalten bleiben. Das ist letztendlich für alle Beteiligten ein Gewinn. Die Vorgehensweise ist unterschiedlich: Zum einen kann es Teil einer Maßnahme des Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) sein, zum anderen kann die Schwerbehindertenvertretung beim zuständigen Integrationsamt beziehungsweise dem Integrationsfachdienst oder der Agentur für Arbeit entsprechende Maßnahmen einleiten, finanzieren oder bezuschussen lassen. Wichtig ist es aber immer die einzelnen Maßnahmen mit dem Arbeitgeberbeauftragten, dem Betriebsarzt und Sicherheitsingenieur der jeweiligen Hochschule abzustimmen. Hier gibt es die unterschiedlichsten Modelle und einige Vertrauenspersonen haben in Abstimmung mit der Dienststellenleitung einen recht großen Freiraum.
Was sollten Hochschulen bereits in Planungsphasen baulicher Maßnahmen beachten, um Barrierefreiheit für Beschäftigte und Studierende zu gewährleisten?
Die Hochschulen und das zuständige BLB müssen die Anforderungen der DIN 18040-1 umsetzen! Das barrierefreie Bauen ist nach wie vor ein großes Thema an den Hochschulen. Auf Initiative der LASH NRW wurde ein Runder Tisch „Barrierefreies Bauen“ ins Leben gerufen. Hier arbeiteten alle Beteiligten – das MKW, die Sprecher*innen der Kanzler*innen NRW, die Vertreter*innen der Landespersonalräte, die Beauftragten nach § 62 b Hochschulgesetz NRW und weitere – an dem gleichen Ziel konstruktiv zusammen, nämlich der barrierefreien Hochschule.
Die Fragen stellte Sherin Krüger, Redakteurin im NDS Verlag.